MÜNSTER. Dass der alte Wilhelm geht, sorgt bei vielen für Erleichterung, aber nicht nur:
Die beschlossene Umbenennung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in „Universität Münster“, die am 1. Oktober 2023 in Kraft treten soll, führt nämlich auch zu Unsicherheit bei ehemaligen Absolventen. Werden Zeugnisse jetzt ungültig, müssen Urkunden neu ausgestellt werden? Kathrin Kottke, die stellvertretende Leiterin der Uni-Kommunikationsabteilung, stellt auf Anfrage klar:“Rechtliche Verpflichtungen, die die Universität unter ihrem bisherigen Namen eingegangen ist, bleiben trotz der Namensänderung bestehen. Vor dem 1. Oktober 2023 ausgestellte Urkunden behielten demnach ihre Gültigkeit, und Zeugnisse würden nicht geändert. Vor diesem Datum veröffentlichte Studienordnungen behielten ebenfalls ihre Gültigkeit; der neue Name der Universität werde aber in allen Neufassungen ab dem 1. Oktober 2023 verwendet.
Zeugnisse und Urkunden würden auch dann nicht neu ausgestellt, wenn dies der Absolvent verlange.
Und wieviel wird letztendlich die Namensänderung die Uni kosten?
Eine konkrete Kostenkalkulation sei aufgrund der Vielschichtigkeit, die der Umbenennungsprozess mit sich bringe, nicht möglich, erläutert Kottke. Der größte Kostenblock seien die Personalkosten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den kommenden Monaten die Umstellung umsetzen würden. „Sachliche Kosten werden vor allem durch den Austausch von Material entstehen“, sagt Kottke.Dabei sollen durch den Verbrauch alter Materialien, wo es sinnvoll und angebracht ist, Zusatzkosten vermieden werden. Alle Aufgaben und Prozesse würden unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit durchgeführt.
Für allgemeine Erleichterung wird bei der Hochschulverwaltung allerdings wohl die Tatsache sorgen, dass die Entscheidung, die der Senat der Uni mit 20 Ja- und nur einer Nein-Stimme getroffen hatte, endgültig sein soll. Nochmal alles neu? Nein, umbenennen muss man sich nur einmal. Das gilt übrigens auch für alle Vereine und Organisationen, die die „Westfälische Wilhelms- Universität“ im Namen haben, etwa die „Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität“ oder aber der Basketballverein „WWU Baskets“, der sich jetzt schlicht in „Münster Baskets“ umtaufen lassen will.
Sind nach der Umbenennung die Zeugnisse der WWU weiter gültig? Foto: Siegmund Natschke
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