MÜNSTER. Das wird viele überraschen: Die Beleuchtung der Kirchen in den Stadtteilen ist ab sofort untersagt. Dies geht auf eine Bundesverordnung zurück, die ab dem 1. September diesen Jahres gilt.
In der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ heißt es im Paragraph 8: “Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.“ Dieser Passus hat zur Folge, dass Kirchen in den Stadtteilen, die sonst hell erleuchtet waren, nun dunkel bleiben wie hier die St.-Anna-Kirche in Mecklenbeck am Abend des 1. September.
Foto: Siegmund Natschke
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