MÜNSTER. Ist das letzte Wort noch nicht gesprochen? Es geht -wieder einmal- um die umstrittenen Warnhinweise, die die Stadtbücherei Münster auf zwei Werken aus ihrem eigenen Bestand mit dem Hinweis angebracht hatte, diese seien „umstritten und eventuell nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar“. Der betroffene Autor Gerhard Wisnewski klagte dagegen und gewann schließlich in zweiter Instanz.vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Doch jetzt kriegt die Stadtbücherei unerwartete Schützenhilfe.
Es meldete sich nun nämlich der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) zu Wort. Er fordert, der Landesgesetzgeber solle klarstellen, dass die „Förderung der Medien- und Informationskompetenz“, die zu den unbestrittenen Aufgaben der öffentlichen Büchereien zählt, auch das Recht der Bibliothekare beinhalte, das Publikum vor den Inhalten von Büchern zu warnen, die sie für fragwürdig hielten. Mehr noch: Durch die Warnhinweise in Büchern werde „die kritische Auseinandersetzung mit Inhalten und die Fähigkeit zur Validierung von Informationen“ gefördert. Wenn Bibliothekare nicht untersuchen und festlegen dürften, was wahr und was falsch ist, dann sei „völlig unklar“, wie sie die Informationskompetenz fördern sollten.
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ist also die neueste Breitseite von Seiten der öffentlichen Bibliotheken. Gegenüber „Münster täglich“ hatte der betroffene Autor Gerhard Wisnewski noch von einem „Sieg der Meinungsfreiheit“ gesprochen, andere Medien übernahmen diese Stellungnahme. Wohl als Reaktion darauf meldete sich nun der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) zu Wort und meint: „Wer Bibliotheken zwingt, eindeutige Fake News unkommentiert ins Regal zu stellen, fördert Desinformationsfreiheit.“ Fortsetzung folgt...
(C) Siegmund Natschke
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