MÜNSTER. Dunkle Wolken ziehen über dem Clemenshospital auf: Es gibt schwere Vorwürfe, einen Todesfall - und viele offene Fragen. Fakt ist: Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen ehemaligen Krankenpfleger des Clemenshospitals erhoben. Dem heute 27-jährigen Mann wird Schlimmes vorgeworfen, nämlich versuchter Totschlag und im selben Fall auch Urkundenfälschung, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Aber worum geht es eigentlich genau?
Im Clemenshospital soll es zu einem Verbrechen gekommen sein. Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons, CC BY SA 4.0.
Der Fall betrifft die Behandlung eines schwer krebskranken 91-jährigen Patienten, der im Sommer 2023 palliativ im Clemenshospital versorgt wurde. In der Palliativbehandlung geht es vor allem um Schmerzlinderung. Laut Anklage soll der Krankenpfleger dem 91jährigen aber im Juli 2023 eigenmächtig und ohne ärztliche Rücksprache eine tödliche Überdosis Morphin verabreicht haben. Und zwar habe er dem Patienten insgesamt ganze 60 Milligramm Morphin injiziert – das Vielfache der ärztlich verordneten Höchstdosis. Der Patient verstarb nur wenige Stunden später. Ob der Tod direkt auf die Morphingabe zurückzuführen ist, habe aber auch nach rechtsmedizinischen Untersuchungen nicht eindeutig geklärt werden können, sagt die Staatsanwaltschaft und geht deshalb „nur“ von versuchtem, nicht vollendetem Totschlag aus. Eine juristische Bewertung.
Das Clemenshospital reagiert indes mit Bestürzung auf die Entwicklungen. „Wir sind nach wie vor entsetzt über das Vorgehen des ehemaligen Mitarbeiters und sind in Gedanken bei der Familie des Verstorbenen, die unter diesen tragischen Umständen Abschied von einem geliebten Menschen nehmen musste“, erklärte Carmen Echelmeyer von der Pressestelle des Krankenhauses gegenüber „Münster täglich“.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe man gehandelt, betont das Krankenhaus: „Der Pfleger wurde sofort aus dem Dienst genommen, angehört und wir haben Selbstanzeige erstattet. Er ist seitdem nicht mehr für uns tätig.“
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Krankenpfleger bei der Verkündung des Haftbefehls eingeräumt, das Morphin verabreicht zu haben –er behauptete jedoch, dies lediglich getan zu haben, um die Schmerzen des Patienten zu lindern - nicht um ihn zu töten. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht. Hinweise auf weitere Fälle hätten sich in den Ermittlungen allerdings auch nicht ergeben.
Das Krankenhaus steht im engen Austausch mit den Behörden. „Wir arbeiten seit 2023 eng mit der Staatsanwaltschaft Münster zusammen, um den Fall lückenlos aufzuklären“, so Echelmeyer. Man habe zudem intern alle Unterlagen geprüft: „Es gibt keine weiteren Fälle, die damit im Zusammenhang stehen könnten.“, sagt auch das Clemenshospital.
Letztlich hätten interne Kontrollmechanismen dazu beigetragen, dass der Fall entdeckt worden sei: „Die Kollegen waren aufmerksam und die internen Prozesse haben gegriffen. Für uns zeigt das, wie wichtig Vertrauen in Kollegen, aber auch in lückenlose Dokumentation medizinischer Prozesse ist“, meint die Sprecherin.
Der nun angeklagte Pfleger war im Februar 2025 zunächst festgenommen, der Haftbefehl aber am Tag dieser Festnahme wieder außer Vollzug gesetzt worden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung, wie die Staatsanwaltschaft betont.
(C) Siegmund Natschke
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