„Ich dachte zuerst, das Haus würde einstürzen!“ Der Münsteraner ist immer noch außer sich, wenn er an die letzten schlaflosen Nächte zurückdenkt. Um drei Uhr morgens würden schwere Maschinen über das Wohngebiet in Münsters Westen hinwegdonnern, anschließend kämen die Hubschrauber. Und das, obwohl es hier sonst idyllisch und ruhig sei. Tagsüber sei auch öfter etwas zu hören, doch nachts sei der Fluglärm schlimmer. Schlimm sei auch das Gefühl, nichts dagegen tun zu können. Er wisse noch nicht einmal, wer den Fluglärm verursache, und schon gar nicht, an wen man sich wenden könne: “Wer ist denn dafür zuständig?“
Die Antwort ist relativ einfach. Als Landesluftfahrtbehörde ist die Bezirksregierung Münster Ansprechpartnerin für Fluglärmbeschwerden in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Bei zunehmenden Belastungen durch Fluglärm kann und sollte man sich nicht scheuen, eine sogenannte „Fluglärmbeschwerde“ bei der Bezirksregierung einzureichen.
Fluglärmbeschwerden können per Brief oder E-mail, aber auch telefonisch an die Bezirksregierung Münster gerichtet werden. Die Beschwerde könne auch „formlos und im Freitext“ eingereicht werden, teilt die Bezirksregierung auf Anfrage von „Münster aktuell“ mit. Solche, die sich auf die einzelnen Flughäfen beziehen, bearbeiten dann Mitarbeiter der entsprechenden Luftaufsichtsstellen vor Ort. Alle anderen Lärmbeschwerden bearbeitet die überörtliche Luftaufsicht, also die Bezirksregierung, und dort das Teildezernat Luftaufsicht. Dieses bearbeite jede eingegangene Lärmbeschwerde und leite eine Sachverhaltsaufklärung ein, um zu klären, ob ein Verstoß gegen luftrechtliche Vorschriften vorliege, heißt es von der Bezirksregierung weiter.
Zeige
sich durch die Sachverhaltsaufklärung, dass ein Verstoß gegen
luftrechtliche Vorschriften vorliege , werde die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft.
Doch nicht nur der Einzelne, auch die Politik ist gefragt
Immerhin: Fluglärm sei ein gravierendes Problem für die menschliche Gesundheit, heißt es vom NRW-Umweltministerium: Lärm störe den Schlaf und verursache oder verstärke „bei entsprechend starker und langer Einwirkung“ Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, beispielsweise Bluthochdruck. Dies bestätigt auch eine Literaturstudie des Ministeriums, in der Experten der Lärmwirkungsforschung die gesundheitlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms diskutieren. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen hält das NRW-Umweltministerium auf jeden Fall für „nicht ausreichend“.
In Münster allerdings, so erklärt die Bezirksregierung, habe es nach den letzten Wochenenden „kein erhöhtes Aufkommen von Fluglärmbeschwerden“ gegeben.
Der fluglärmgeplagte Münsteraner indes will handeln und zukünftig penibel notieren, wann und wie laut Fluglärm zu hören ist - und dann eine Beschwerde einreichen.
Fluglärm kann zur Belastung werden. Foto: Pixabay
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