In dieser Einigung wurde festgelegt, dass das Pachtverhältnis beendet ist – der Pächter muss das Café verlassen. Er tut dies nicht mit leeren Händen. Nach Medienberichten zahlt die Uni ihm eine Entschädigung in Höhe einer sechsstelligen Summe. Derzeit möchte sie sich zu näheren Fragen nicht äußern und verweist auf den Eigentümer, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW. Und der hat nach eigenen Angaben gleich mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die den Zustand des Gebäudes unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet haben. Diese Gutachten bestätigten, so BLB-Sprecherin Andrea Rehder gegenüber „Münster täglich“, dass die Standsicherheit des Daches über dem großen Saal nicht mehr gewährleistet sei: “Die weiteren Untersuchungen haben darüber hinaus ergeben, dass der Baugrund die Statik zusätzlich beeinträchtigt.“ Der Grund: Das Gebäude sei auf dem Aushub der Schlossgräfte errichtet worden, der sich auch noch nach Jahrhunderten weiter setze. Die Schlussfolgerung des BLB fällt drastisch aus: „Eine Sanierung des Gebäudes wäre nicht wirtschaftlich.“ Aktuell prüfe man die weitere Vorgehensweise.
Das Gebäude des Schlossgartencafés ist einsturzgefährdet. Foto: Siegmund NatschkeDie Formulierungen lassen darauf schließen, dass ein Abriss nicht mehr ausgeschlossen wird. Dann stünde aber eine mögliche gastronomische Zukunft an selber Stelle in den Sternen und wäre wahrscheinlich sogar ausgeschlossen. Für Münster wäre das ein ganz großer Verlust.
(C) Siegmund Natschke
Kommentare
Kommentar veröffentlichen