Zuständig ist nach „Münster täglich“-Recherche das Landgericht Palma (Audiencia Provincial de Palma). Das Verfahren führt der in Medienberichten als „knallhart“ beschriebene Untersuchungsrichter Antoni Rotger. In Münster ist kein Verfahren anhängig, wie es vom hiesigen Landgericht gegenüber „Münster täglich“ hieß.
Dann ist sie eben in Spanien zu klären, die alles entscheidende Frage: Was ist genau passiert an diesem bis dahin so unbeschwerten Urlaubstag des 20. Mai 2022, an dem der verhängnisvolle Brand in der Bar „Why Not Mallorca“ ausbrach?
Die Anklageschrift der mallorquinischen Staatsanwaltschaft versucht genau das zu rekonstruieren. Und das, was dort steht, macht fassungslos:
Acht der Kegelbrüder sollen demnach in ihrem Hotel „Whala Beach Ellwood“ ausgelassen von Balkon zu Balkon geklettert sein, schließlich auch auf den Balkon eines unbewohnten Zimmers. Von dort sollen sie dann die Zigarettenstummel zusammen mit einer brennbaren Flüssigkeit „wie Bier oder ähnlichem“ auf das Dach der „Why Not Mallorca“-Bar geworfen haben. Das alkoholische Getränk sollte offenbar als Brandbeschleuniger dienen. Die Folgen: verheerend. Das Schilfdach und die Stoffmarkise der Bar sollen daraufhin nämlich Feuer gefangen haben und brannten wie Zunder. Das Unheil nahm seinen Lauf. Gäste waren zu diesem Zeitpunkt nicht in der Bar, der Besitzer konnte sich aus dem Gebäude retten. Wie die „SZ“ weiter berichtet, verletzten sich im Tumult ein Mann und eine Jugendliche. Ein Anwohner hätte zudem wegen einer Rauchgasvergiftung behandelt werden müssen.
Die Kegelbrüder sind derzeit auf freiem Fuß, anfangs waren aber acht von ihnen in spanischer U-Haft gewesen, wurden jedoch gegen eine Kaution von 500.000 Euro wieder freigelassen. Die mallorquinische Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlicher Brandstiftung aus und fordert jetzt eine siebenjährige Gefängnisstrafe sowie ganze 100.000 Euro Schadenersatz von den Angeklagten. Die „Kegelbrüder“ werden vor Ort von einer spanischen Rechtsanwältin vertreten.
Nun wird das mallorquinische Gericht entscheiden müssen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Bis zur Stunde bestreiten die Kegelbrüder die Vorwürfe.
(C) Siegmund Natschke
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